Einen wichtigen Teil unserer Zeit verbringen wir in unserer Schule. Kinder und Erwachsene lernen hier gemeinsam. Sie alle wollen sich wohl dabei fühlen. Dies gelingt nur, wenn wir an der Buchholzer Waldschule
gewaltfrei miteinander umgehen.
Wir wollen, dass unsere Schule ein Ort des Lernens, der Freude und des Respekts ist. Dabei helfen uns Vereinbarungen, die von Schülern, Lehrern, Eltern, Erziehungsberechtigten und allen Mitarbeitern der Schule eingehalten werden müssen. Nur wenn sich alle zu einem verbindlichen Handeln verpflichten, ist ein geregeltes Zusammenleben und -lernen möglich.
Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gelten die nachfolgenden Schulregeln:
Ich tue niemandem weh, auch nicht mit Worten!
Ich rede freundlich mit Anderen!
Ich bin höflich (nett) zu den Anderen!
Ich höre auf das Stopp/Nein des Anderen!
Ich nehme niemandem etwas weg!
Ich mache nichts kaputt!
Ich bleibe auf dem Pausengelände und beachte die rote Linie!
Ich bin pünktlich in meiner Klasse!
Ich halte meine Schule sauber!
Ich rauche nicht in der Schule!
Ich nutze mein Handy nur in Notfällen oder Ausnahmefällen!
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln werden nach Ermessen der Lehrkräfte und unter Berücksichtigung des einzelnen Schülers die anschließend beschriebenen Maßnahmen durchgeführt.
Auszeit
Auszeit in der Klasse
Auszeit bei der Schulleitung
Computerverbot
den Eltern eine Nachricht schreiben
Ermahnung
Fahrzeugverbot
Fußballverbot
Gespräch mit den Eltern
Gespräch in der Klasse
Gespräch mit der Schulleitung
Pausenverbot
Strafarbeit in der Pause
Strafarbeit zu Hause
mit den Eltern telefonieren
einen Vertrag schließen
Wiedergutmachung z.B. Dienst übernehmen
Ordnungsmaßnahmen gem. Schulgesetz, z.B. Schulverbot
Alle Personen, die in unserer Schule lernen, leben und arbeiten, haben besondere Rechte und Pflichten.
2. Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Ich habe das Recht…
auf störungsfreies Lernen.
angemessen unterrichtet zu werden.
angemessen angesprochen und behandelt zu werden.
ernst genommen zu werden.
Ich bin verpflichtet….
mich während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen ruhig zu verhalten, damit ein störungsfreies Arbeiten möglich ist.
mit anderen Kindern und Erwachsenen höflich und freundlich umzugehen.
die Anweisungen von Lehrern, Therapeuten, I-Helfern, Küchenfrauen, vom Pflegepersonal, Hausmeister und von der Schulleitung zu befolgen.
Schuleigentum mit Sorgfalt zu behandeln.
pünktlich im Unterricht zu erscheinen.
mich in der Schule angemessen zu kleiden und auf meine Sauberkeit zu achten.
Rechte und Pflichten der Eltern und der Erziehungsberechtigten
Wir als Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht…
rechtzeitig über Unterrichtsgänge, Unterrichtsausfälle, Elterngespräche, auβerschulische Aktivitäten, Feste und Feiern sowie Pflegschaftssitzungen informiert zu werden.
an allen Veranstaltungen im Rahmen der Schulmitwirkung teilzunehmen.
uns aktiv am Schulleben zu beteiligen.
auf Unterrichtsinformation über das eigene Kind.
auf Hospitation, wenn der Termin rechtzeitig mit den Lehrpersonen abgestimmt ist.
Wir als Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet…
unserem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen. Dies umfasst die Verantwortung für den Schulweg und die angemessene Ausstattung (Tasche für Stifte, Frühstück, Sportkleidung, Schwimmkleidung etc.).
mit der Buchholzer Waldschule zusammenzuarbeiten und die Schule über alle schulrelevanten Fragen, die unser Kind betreffen, zu informieren, auch über Änderungen bei: Adressen, Sorgeberechtigten, Telefonnummern, Handynummern, Gesundheitszustand, Medikamente.
jedes Fehlen unseres Kindes am ersten Tag zwischen 8:00 Uhr und 8:30 Uhr zu entschuldigen.
unser Kind von der Schule abzuholen bzw. abholen zu lassen, wenn dies aus Krankheits- oder pädagogischen Gründen erforderlich ist.
unser Kind mit angemessener Kleidung und sauber zur Schule zu schicken.
für Frühstück und Mittagessen zu sorgen.
Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer
Ich als Lehrerin und Lehrer habe das Recht…
störungsfrei zu unterrichten.
respektiert und angemessen angesprochen zu werden.
auf eine Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler.
Ich als Lehrerin und Lehrer bin verpflichtet…
alle Schülerinnen und Schüler individuell und nach ihrem bzw. seinem Leistungsstand zu fördern.
Eltern und Erziehungsberechtigte rechtzeitig und umfassend in allen Schulfragen, die das Kind betreffen, zu informieren.
Elternsprechtage, Elternabende, Klassenpflegschaftssitzungen und bei Bedarf Hausbesuche anzubieten.
nach vorheriger terminlicher Absprache den Eltern die Möglichkeit der Teilnahme am Unterricht einzurichten (Hospitation).
Rechte und Pflichten der nicht unterrichtenden Mitarbeitern/innen
Ich als nicht unterrichtende/r Mitarbeiter/in habe das Recht,…
angemessen angesprochen und behandelt zu werden.
ernst genommen zu werden.
mich aktiv am Schulleben zu beteiligen.
Ich als nicht unterrichtende/r Mitarbeiter/in habe die Pflicht,…
meine Aufgaben und Tätigkeiten verantwortungsbewusst durchzuführen.
Veränderungen, die die Schule betreffen, den Lehrkräften oder der Schulleitung umgehend mitzuteilen.
mich an Teamabsprachen zu halten.
Diese Schulordnung wurde von der Schülervertretung, dem Kollegium der Buchholzer Waldschule und der Schulkonferenz beschlossen. Sie ist für alle Beteiligten verbindlich!
3. Anhang zur Schulordnung
Wir wollen an der Buchholzer Waldschule gewaltfrei miteinander umgehen.
[1] Im Anhang zur Schulordnung sind Beispiele zur Bedeutung von Gewaltfreiheit aufgeführt und für unsere Schülerinnen und Schüler verständlich dargestellt.